Smart Meter - die intelligenten Zähler
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Wann bekomm ich meinen Smart Meter?
Im September 2017 begannen wir mit
der Montage der Smart Meter. Die Ausrollung erfolgte
schwerpunktmäßig im Bereich Rottenegg. Auch Zähler die
wegen einer Eichfälligkeit getauscht werden müssen,
werden durch Smart Meter ersetzt. Bis Ende 2023 sollen
alle Zähler auf Smart Meter ausgetauscht sein.
Ende 2022 sind bereits rd. 90% der Smart Meter
ausgerollt.
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Was sind Smart Meter (Intelligente Zähler)?
Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind
elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über
eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den
Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden können einmal pro Tag
Messwerte in 15 Minuten Intervallen übertragen werden.
Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des
Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielweise über eine
Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen:
• Fernablesung durch den Netzbetreiber
• Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte
am Smart-Meter-Display
• Ein- und Abschaltung aus der Ferne
• Kundenschnittstelle
Warum werden Smart Meter installiert?
Langfristiges Ziel von Smart Metering ist
die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der
Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das
Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden
Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Damit
sollen Verbrauchsspitzen reduziert und der Stromverbrauch über
den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass
weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.
Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und
-gewohnheiten werden Einsparpotentiale für den Kunden sichtbar
gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:
• Energiesparen
Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch
angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von den
Kunden selbst aufgespürt werden. Eine zielgerichtete
Energieberatung wird dadurch erleichtert.
• Transparente Übersicht über den
Energieverbrauch
Ein Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs
erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeiten für
Kunden den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu
vergleichen und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das
Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten
Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
• Automatische Ablesung
Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Netzbetreiber
übermittelt. Dadurch entfällt für den Kunden der mit der
Ablesung verbundene Aufwand. Es sind weder Selbstablesungen
noch die Anwesenheit bei Ablesung vor Ort nötig. Der Prozess
der Ablesung wird damit modern und effizient.
• Verbesserte Rechnungslegung
Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte:
Damit gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen
Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der
Vergangenheit an. Tarifänderungen durch Wahl des Kunden oder
Festsetzung durch die Regulierungsbehörde E-Control können
tagesgenau abgerechnet werden. Auf Kundenwunsch ist auch eine
Monatsrechnung möglich.
• Komfort bei der Um- und Abmeldung
Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der
Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der
Kundenanlage durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers
vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
• Schnittstellen
Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen
ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden
Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung
gestellt. Damit können Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation
und Energiemanagement-Systeme betreiben.
Rechtliche Grundlagen
Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten
gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart
Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich
wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis Ende 2022
mindestens 95% aller Zählpunkte mit dieser Technologie
ausgestattet werden müssen.
Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden
rechtlichen Regelungen:
• 3. EU-Binnenmarktpaket
Grundsätzliche Regelungen der Energiewirtschaft in Europa
• Elektrizitätswirtschafts- und
organisationsgesetz (ElWOG)
Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle
Marktteilnehmer in Österreich
• Intelligente Messgeräte
Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011)
Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in
Österreich
• Intelligente Messgeräte
Einführungsverordnung (IME-VO)
Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für
Netzbetreiber in Österreich
• Datenformat- und
Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 ( DAVID-VO 2012)
Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen
Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage
der E-Control:
http://www.e-control.at/de/konsumenten/energie-sparen/smart-metering/rechtlicher-rahmen
Wie unterscheidet sich der Smart Meter vom
herkömmlichen Ferrariszähler?
Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten
eingesetzten Ferrariszähler besitzt der intelligente
Stromzähler keine mechanisch bewegten Teile. Der neue
Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt
über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten
empfangen, als auch an den Netzbetreiber senden. Elektronische
fernauslesbare Messgeräte werden in Gewerbe- und
Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig
eingesetzt.
Wann werden Smart Meter eingeführt?
Die Einführung der intelligenten
Stromzähler erfolgt über den Verteilernetzbetreiber anhand von
technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die
intelligenten Stromzähler werden aus organisatorischen und
technischen Gründen regionsweise eingebaut. Bis 2023 müssen
aufgrund der intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung
(IME-VO) in Österreich 95 % der Haushalte mit einem
intelligenten Stromzähler ausgerüstet sein.
Der genaue Zeitplan für den Zählerwechsel wird von den
jeweiligen Verteilernetzbetreibern individuell festgelegt.
Wie erfahren die Kunden, dass sie einen
neuen Zähler erhalten?
Der Kunde erhält von seinem Netzbetreiber
einen Brief über die geplanten Maßnahmen, in dem ein
Zeitfenster für die Installation genannt wird. Ist der Kunde
nicht zu Hause und der Zähler frei zugänglich (z.B. in einem
gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch in Abwesenheit des
Kunden. Ist der Zähler nicht zugänglich, wird der Kunde
ersucht, mit dem Netzbetreiber hinsichtlich
Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.
Muss für die Installation des neuen Zählers
etwas umgebaut werden?
Der neue elektronische Stromzähler wird am
Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert
üblicherweise nur wenige Minuten, wobei es zu einer
kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann.
Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch
sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der
Regel nicht notwendig -
ausgenommen bei Zusatztarifanlagen (Nachtstrom, Wärmepumpe).
Was können Kunden machen, die keinen Smart
Meter möchten?
Das Elektrizitätswirtschafts- und
organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine so genannte
Opt-Out-Regelung. In Falle eines Opt-Out-Wunsches werden
jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der 15 Minuten
Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät
angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart
Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden
können sich gegen einen Smart Meter entscheiden, allerdings
nicht gegen die Installation eines neuen digitalen
Standardzähler an sich.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die
Inanspruchnahme von speziellen Tarifmodellen (z.B.:
Doppeltarif für Wärmepumpen) ein Opt-Out nicht möglich
ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart
Meters Voraussetzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Smart Meter ein
detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für Kunden
nicht möglich ist.
Zulassung und Eichung
Der Zähler besitzt sowohl eine europäische
Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis
dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht, mit einer
Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte
Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen
eingesetzt werden.
Sind die Zähler geeicht, und für welchen
Zeitraum gilt das?
Elektronische Stromzähler haben in
Österreich zehn Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit
nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss
getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für
weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu
besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten
dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen
zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine
Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der
Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe
für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.
Welche Daten werden vom Smart Meter an den
Netzbetreiber übertragen?
Es werden einmal täglich gesammelt nur jene
Daten übertragen, welche für die Abrechnung und
Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind.
Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände.
Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.: Mehrfachtarif
oder ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, werden zusätzlich
einmal täglich gesammelt die 15 Minuten Verbrauchswerte
übertragen.
Wie oft werden die Verbrauchsdaten
übertragen?
Entsprechend der rechtlichen
Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich
ausgelesen, und dem Kunden am Folgetag im Web-Portal des
Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt.
Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden
Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der
gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und
Verbrauchsinformation übermittelt. Je nach Tarif und
Kundenwunsch sind dies 15 Minuten Verbrauchswerte oder
Tagesverbrauchswerte.
Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?
Der Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund
der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen
Zustimmung des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf
diese Daten hat nur der Kunde selbst über das Web-Portal. Eine
Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt –wie
bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten
und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung
bzw. die Stromkosteninformation. Der Kunde entscheidet selbst,
wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw.
weitergeben möchte.
Display
Smart Meter sind mit einer Anzeige
ausgestattet, die standardmäßig zumindest den aktuellen
Zählerstand anzeigt. Auf das ausdrückliche Verlangen des
Kunden hin, ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60
Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion
ist bei einem Wohnungswechsel daher erst nach 60 Tagen
verfügbar. So kann kein Kunde die Verbrauchsdaten des
Vormieters abrufen .
E. Datenschutz und Sicherheit
Kunden können auch bei dieser neuen Zählertechnologie - wie
bisher - auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen.
In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems
werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die
Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür
erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Oesterreichs Energie
wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit
IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet
(link, HP OE) und abgestimmt, welches die Grundlage für die
Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich
darstellt.
Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt,
wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des
Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch den
Netzbetreiber gewährleistet!
Auch der Netzbetreiber selbst darf die Verbrauchsdaten nur für
die gesetzlich definierten Zwecke (beispielsweise die
Abrechnung) heranziehen.
Verursachen intelligente Stromzähler
Elektrosmog und/oder Strahlenbelastung?
Nach heutigem Kenntnisstand kann eine
gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen
durch Signale der Schmalband-Powerline-Technologie,
Datenübertragung via Stromnetz (engl.: PLC-Power Line
Communication), ausgeschlossen werden.
Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in
Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen
Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten und damit
eingehalten.
Im Gegensatz zu einer Datenübertragung mittels PLC senden
Smart Meter mit Funkmodulen ihre Daten über Funknetze zum
Netzbetreiber (diese Technologie RF Mesh wird von KARLSTORM
eingesetzt). Bei einer solchen Übertragung entspricht dies in
etwa einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag. Die
elektromagnetische Zusatzbelastung ist daher äußerst gering.
Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte?
In sehr seltenen Fällen kann es zu
Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen.
In diesem Falle wird gebeten, mit Ihrem Netzbetreiber Kontakt
aufzunehmen.
Welche Kosten entstehen mir durch den
Zählertausch?
Der Zählertausch ist für die Kunden mit
keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung wird durch
das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt
eingehoben werden. Von der Regulierungsbehörde E-Control
werden per Verordnung die Netztarife festgelegt und für die
Messentgelte Höchstpreise bestimmt.