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Servus!

Wir haben die richtige Energie für Dich!
Nachhaltig erzeugt. Zu fairen Preisen.
Seit über 100 Jahren.
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Energiepreissenkung mit 01.07.2024

Mit Wirkung vom 01.07.2024 senken wir erneut unsere Energiepreise um bis zu 30%.
Der neue Arbeitspreis beträgt 13,95 ct/kWh excl. USt. bzw. 16,74 ct/kWh inkl. USt.
Über die weiteren Details werden Sie in einem persönlichen Schreiben informiert.


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MELDEPFLICHT: Photovoltaik , Ladestationen und Wärmepumpen

Mini-PV-Anlagen
Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte „Balkonkraftwerke“ mit einer Wechselrichterleistung kleiner als 800W müssen mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer einen entsprechenden Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle vorlegt. Die Anforderungen der TOR, insb. TOR Erzeuger Typ A, müssen erfüllt werden. Für Mini-PV-Anlagen ist kein eigener Zählpunkt notwendig und es muss kein Vertrag mit einem Stromlieferanten (Überschusseinspeisung) abgeschlossen werden. Die Einspeisung wird auch nicht vergütet. 

PDF-Icon Anmeldung Kleinsterzeugungsanlage


Photovoltaikanlagen und Speicher (Neuanlagen, Änderungen, Erweiterungen)
Photovoltaikanlagen müssen vor Errichtung beim Netzbetreiber beantragt werden. Der Netzbetreiber prüft die elektrotechnische Leistungsfähigkeit Ihres Netzzuganges. Dieser Vorgang muss für jede Erzeugungsanlage durchgeführt werden, um für alle Netzkunden auch weiterhin eine sichere und zuverlässige Versorgung gewährleisten zu können. Grundsätzlich können Sie damit rechnen, dass Sie den überschüssigen Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen können, in Zukunft mit mindestes 4 kW (bzw. Ihrem erworbenen Strombezugsrecht) einspeisen können.  Für Photovoltaik-Anlagen ist ein eigener Zählpunkt notwendig und es muss ein Vertrag mit einem Stromlieferanten (Überschusseinspeisung) abgeschlossen werden. Am Ende des Anschlussprozesses wird das pauschalierte Netzzutrittsentgelt gemäß Erneuerbarem Ausbau Gesetz (§54 ElWOG) sowie die Abnahme und Anschlusskoordination in Rechnung gestellt.

PDF-Icon Antrag/Anmeldung Einspeiseanlage


Ladestationen für Elektroautos
Die Ladeleistungen von Elektrofahrzeugen überschreiten den derzeit üblicherweise vorliegenden Durchschnittsleistungsbedarf von Haushalten um ein Vielfaches. Durch die langen Ladezeiten von mehreren Stunden tritt nun eine hohe Gleichzeitigkeit des Leistungsbedarfes im Netz auf, wodurch eine stärkere Belastung des Verteilernetzes die Folge ist.
Mit „netzfreundlicher“ Ladung mit niedriger Leistung, intelligenter Ladeleistungssteuerung oder Laden aus Batteriespeichern kann der künftige Ausbaubedarf im Niederspannungsnetz reduziert werden.

E-Ladestationen sind daher wie folgt meldepflichtig:
Ladeleistung bis  2,3 kW (10A - Schukosteckdose):  keine Anmeldung erforderlich
Ladeleistung größer 2,3 kW bis 11,0 kW: Anmeldung beim Netzbetreiber mittels Formular
Ladeleistung größer 11,0 kW (AC/DC): Antrag beim Netzbetreiber mittels Formular – genehmigungspflichtig

PDF-Icon Antrag/Anmeldung Ladestation

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Stromkostenbremse für Haushalte
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Sie soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Menschen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über 2.900 kWh (Kilowattstunden) hinausgeht, den Marktpreis.
Der Förderzeitraum beginnt mit 1.Dezember 2022 und endet am 31. Dezember 2024. Die Stromkostenbremse greift automatisch, Sie müssen dafür nichts tun.


Nähere Informationen sowie weitere Fragen finden Sie auf der Website https://energie.gv.at/fuer-haushalte 

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