Im Rahmen der Kundeninformations-Initiative der österreichischen E-Wirtschaft haben sich die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden folgendes Informationsblatt über die Möglichkeiten des liberalisierten Strommarktes zur Verfügung zu stellen:
Stromkunden, die von der Entrichtung der Rundfunkgebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz befreit sind, können bei der GIS Gebühren Info Service GmbH die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des ErneuerbarenFörderbeitrags für den Hauptwohnsitz beantragen. Für Stromkunden, die zwar nicht von den Rundfunkgebühren befreit sind, aber dennoch nur über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, gilt folgendes: Stromkunden, deren Netto-Haushaltseinkommen den Befreiungsrichtsatz gemäß § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung nicht überschreitet, sind beim Hauptwohnsitz die Kosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag mit jährlich 75 Euro gedeckelt. Die Antragstellung erfolgt durch den Kunden bei der GIS Gebühren Info Service GmbH. Kontaktmöglichkeiten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH: Telefonisch an die Service Hotline Tel. 0810 00 10 80 oder per E-Mail an kundenservice@gis.at
Information über die Qualität der gelieferten Elektrizität
Produktdeklaration Elektrizität
Die aktuelle Fassung der Sonstigen Marktregeln wird auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.
Die aktuelle Fassung der TOR wird auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.
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