27.02.2020: Neue Allgemeine Stromlieferbedingungen
Zur
Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Rechtssicherheit
für unsere Kunden haben wir unsere Allgemeinen
Lieferbedingungen angepasst. Wir bezwecken damit neben
klarstellenden Anpassungen die Verbesserung der
Rechtspositionen unserer Kunden.
Die Änderungen enthalten insbesondere:
• Allgemein günstigere Regelungen für
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
(z.B. Verlängerung der
Widerrufsfristen)
• Erweiterung der Rücktrittsrechte im
Fernabsatz
• Transparente Regelung zur Anpassung von
Preisen in Abhängigkeit von der Entwicklung des
Strompreisindex ÖSPI und des
Verbraucherpreisindex
Die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) wurden bei der
Regulierungsbehörde angezeigt, von dieser genehmigt und treten
mit 01.04.2020 in Kraft.
21.10.2014: Änderung der allgemeinen
Verteilernetzbedingungen per 1.2.2015
Als Ihr
Stromnetzbetreiber sind wir immer um die sichere und
störungsfreie Stromversorgung in Ihrem Gebiet bemüht. Die
Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (AVB)
bilden die rechtliche Grundlage für alle Vertragsverhältnisse
der Netz Oberösterreich GmbH mit ihren Kunden und dienen
diesen gleichzeitig als nützliches Nachschlagewerk für alle
offenen Fragen betreffend unsere Netzdienstleistungen.
Da der Netzbetrieb ein regulierter Bereich ist, sind die AVB
von der Regulierungsbehörde E-Control zu genehmigen. Damit ist
sichergestellt, dass diese allen gesetzlichen Vorgaben des
Elektrizitäts- und –organisationsgesetz 2010 entsprechen. Die
Novellierung dieses Gesetzes hat nun zur Änderung/Anpassung
der AVB geführt.
Die Regulierungsbehörde Energie –Control Austria hat mit
Bescheid vom 26.09.2014 die geänderten Allgemeinen Bedingungen
der Netz Oberösterreich GmbH genehmigt. Diese treten mit
01.02.2015 in Kraft.
Die neuen
AVB können Sie von unserer Homepage www.karlstrom.at
abrufen. Sie liegen auch am Firmensitz auf und können
zu den Geschäftszeiten eingesehen bzw. abgeholt
werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die neuen AVB auch
gerne zu.